Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07 AS ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschließungsermessen hinsichtlich der Rückzahlung eines als Zuschuss zur Regelleistung für Lernmittel und Schulmaterial gewährten Darlehens und einer zeitweisen Reduzierung von Tilgungsraten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.08.2007 - S 66 AS 16914/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07 AS ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07
9 Abgesehen davon teilt der Senat die vom 10. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 1. Oktober 2007 (L 10 B 1545/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de) zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung. - LSG Hamburg, 19.09.2005 - L 5 B 167/05
Zulässigkeit der darlehensweisen Gewährung einer Kleiderpauschale durch den …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07
Diese Regelungen können nur so verstanden werden, dass dem Antragsgegner kein Entschließungsermessen darüber zusteht, ob er auf die Rückzahlung verzichtet (so auch Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 19. September 2005, L 5 B 167/05 ER AS, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de), sondern lediglich - innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens - hinsichtlich der Höhe der Tilgungsraten. - SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 12025/05
Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Leistungen - unabweisbarer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - L 5 B 1597/07
Der Senat weist jedoch auf Folgendes hin: Dem von der Antragstellerin zur Untermauerung ihres Begehrens herangezogenen Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Oktober 2006 (S 37 AS 12025/05) kann keine über den dortigen Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen werden, weil das Sozialgericht dort in vermeintlich "verfassungskonformer Auslegung" eine Entscheidung getroffen hat, die mit Wortlaut und Sinn von § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II schlechthin nicht vereinbar ist.
- SG Aurich, 14.03.2008 - S 25 AS 822/07 Damit wird aber allein das Ob der Tilgung vom Ermessen des Grundsicherungsträgers ausgenommen, nicht jedoch die Höhe der Tilgungsraten und auch nicht der Beginn der Tilgung, was eine zeitweise Reduzierung der Tilgungsraten auf Null einschließen kann (ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.12.2007 L 5 B 1597/07 AS ER;… 0. Losse, a.a.O., VI - § 21 Rdn. 18).
Schließlich kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Regelleistungen für Schulkinder der Höhe nach nicht ohne weiteres als ausreichend angesehen werden können (so hat jüngst das Landessozialgericht BerlinBrandenburg, Beschluss vom 01.10.2007 L 10 B 1545/07 AS ER mit gewichtigen Gründen in Frage gestellt, ob das Sozialgeld als Leistung der Grundsicherung ausreicht, den altersgerechten Bedarf heranwachsender Schulkinder zu decken; ihm folgend der 5. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.12.2007 L 5 B 1597/07 AS ER jeweils im Kontext von Schulmaterialien als "Sonderbedarf").
- LSG Bayern, 23.12.2008 - L 8 B 943/08 Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.12.2007, L 5 B 1597/07 AS ER hat zwar Bedenken geäußert, ob die finanzielle Unterstützung durch das Sozialgeld als Leistung der Grundsicherung ausreichend sei, um den altersgerechten Bedarf heranwachsender Schulkinder zu decken.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner
Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 SGB II sieht ein tilgungsfreies Darlehen nicht vor (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007, L 5 B 1597/07 AS ER, zit. nach juris, Rz. 4).